Behandlungspflege gem. SGB V
Leistungen der Behandlungspflege richten sich nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).
Sie werden ärztlich verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet.

Unsere Leistungen in der Übersicht
- Verabreichung von Medikamenten
- Wundversorgung
- An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen
- Katheterwechsel
- Anlegen und Verabreichen von Infusionen
- Legen und Wechseln von Magensonden
- Dekubitusbehandlung
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Überprüfung und Versorgung von Drainagen
- Einläufe
- Stomabehandlung
- Inhalationen
