Grundpflege gem. SGB XI
Leistungen im Rahmen der Grundpflege richten sich nach dem elften Sozialgesetzbuch gem. SGB XI.
Sie werden über die Pflegekasse beantragt und abgerechnet.

Körperpflege
- Waschen, Duschen, Baden
- Hautpflege
- Rasur
- Haar- und Nagelpflege
- Zahn- und Mundpflege
- Darm- und Blasenentleerung
- und weitere

Ernährung
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Unterstützung der Nahrungs-
und Flüssigkeitsaufnahme

Mobilität
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Lagerung
- Unterstützung beim Treppensteigen