Verhinderungspflege gem. SGB XI
Die Verhinderungspflege gem. SGB XI meint die Urlaubs- und Krankheitsvertretung der privaten Pflegeperson durch einen ambulanten Pflegedienst, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige.

Gut zu wissen
- ab Pflegegrad 2
- Inanspruchnahme möglich nach sechs Monaten ausgeübter Pflege durch die private Pflegeperson
- Kann stundenweise in Anspruch genommen werden
