Pflegeberatung

Pflegeberatung gem. SGB XI


Die Pflegeberatung ist ab dem Pflegegrad 2. halbjährlich verpflichtend.
Ab Pflegegrad 4 setzt die Pflegekasse ein vierteljährliches Beratungsgespräch voraus. 

Pflegeberatung - Wir sind für Sie da! Pflegedienst Up de Heid

Wir sind für Sie da!

Leistungen der Pflegeberatung nach §7a SGB XI dienen der Erstinformation für Antragsteller auf Pflegeleistungen. Die individuelle Beratung klärt erste Fragen und gibt eine Übersicht der verschiedenen Leistungsansprüche wie beispielsweise Ihr Recht auf kostenlose Hilfsmittel.

Pflegeberatung - Wir bleiben für Sie da! Pflegedienst Up de Heid

Wir bleiben für Sie da!

Leistungen der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI zielen darauf ab, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, pflegende Angehörige bei Fragen und Unsicherheiten zu unterstützen und über noch nicht abgerufene Leistungen zu informieren.

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